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Fortbildungen im Pflegerecht


Im Rahmen meiner Fortbildungstätigkeit biete ich Ihnen Fortbildungen in allen haftungsrechtlichen Bereichen der Pflege an.

Insbesondere:

Inhouse-Schulungen und Fortbildungen für
- stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen
- Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen im Bereich Sozialrecht, Betreuungsrecht, ethisch-rechtliche Fragen
- Haftung
sowie allgemeines Vertragsrecht

Nutzen Sie die Vorteile der Inhouse-Schulungen für Ihren Betrieb:
- geringe Ausfallzeiten der Mitarbeiter
- hohe Kostenersparnis (die Anzahl der Teilnehmer ist irrelevant, die Kosten richten sich nach der Dauer der Fortbildung)
- die Anfahrt für die Mitarbeiter zum Schulungsort entfällt - die Schulungstermine können unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse vereinbart werden

Sollten Sie Interesse an einer Beratung in Bezug auf eine individuelle Fortbildung oder Schulung haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Besuchen Sie hierzu bitte meine Website kanzlei-schoenhof.de oder nutzen Sie die unten angegebenen Kontaktinformationen, um mit mir in Verbindung zu treten.

Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Schönhof